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Geschaftsbedingungen

Geschaftsbedingungen

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Surlinio B.V. (im Folgenden als „Surlinio“ bezeichnet), ein Unternehmen mit der Adresse Dr. Lelykade 22A, Den Haag. Surlinio ist bei der Handelskammer unter der Nummer 60691611 registriert.

Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wie unten angegeben.
  • Unternehmen: die andere Partei, die im Rahmen eines Geschäfts oder Berufs handelt.
  • BW: das Bürgerliche Gesetzbuch.
  • Auftrag: Alle Arbeiten, in welcher Form auch immer, die Surlinio für oder im Auftrag der Gegenpartei ausführt.
  • Dienstleistung: Alle Arbeiten, in welcher Form auch immer, die Surlinio für oder im Auftrag der Gegenpartei durchführt.
  • Ferndienste: ein Vertrag, der zwischen Surlinio und der Gegenpartei im Rahmen eines organisierten Systems für Ferndienste geschlossen wird, wobei eine oder mehrere Kommunikationstechniken ausschließlich oder teilweise bis zum Abschluss des Fernabsatzvertrags genutzt werden;< /li>
  • Fernabsatz: ein Vertrag, der zwischen Surlinio und der Gegenpartei im Rahmen eines organisierten Fernabsatzsystems abgeschlossen wird, bei dem eine oder mehrere Kommunikationstechniken ausschließlich oder teilweise bis zum Abschluss des Vertrags aus der Ferne genutzt werden ;
  • Vereinbarung: Jede zwischen Surlinio und der Gegenpartei geschlossene Vereinbarung.
  • Produkt: Alle Artikel, die einer Vereinbarung unterliegen.
  • Gegenpartei: das Unternehmen, das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und Anweisungen zur Ausführung eines Auftrags erteilt hat.

Sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, gilt bei der Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Singular als auch der Plural und umgekehrt, und eine Bezugnahme auf eine männliche Form gilt auch als eine Bezugnahme auf eine weibliche Form Form und umgekehrt.

Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, Angebot und jeden Vertrag, der zwischen Surlinio und der Gegenpartei abgeschlossen wird, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Vereinbarungen mit Surlinio, an deren Umsetzung Dritte beteiligt werden müssen.
  3. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
  4. Abweichungen von der Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.

Angebote und/oder Angebote

  1. Alle Kostenvoranschläge und/oder Angebote, die nicht ausdrücklich das Gegenteil angeben, gelten als unverbindliches Angebot und können jederzeit widerrufen werden, auch wenn sie eine Annahmefrist enthalten. Angebote/Offerten können von Surlinio innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Annahme auch schriftlich widerrufen werden, wobei in diesem Fall kein Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt.
  2. Alle Angebote und/oder Angebote von Surlinio sind 2 Wochen gültig, sofern nicht anders angegeben.
  3. Surlinio kann nicht an seinen Angeboten und/oder Angeboten festgehalten werden, wenn die Gegenpartei auf der Grundlage von Angemessenheit und Fairness und allgemein anerkannten Ansichten hätte verstehen müssen, dass das Angebot und/oder Angebot oder ein Teil davon ein offensichtliches enthält Fehler oder Schreibfehler.
  4. Wenn die Annahme, sei es in geringfügigen Punkten oder nicht, von dem in der Offerte und/oder dem Angebot enthaltenen Angebot abweicht, ist Surlinio nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Surlinio gibt etwas anderes an.

Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Gegenpartei das Angebot und/oder Angebot von Surlinio annimmt.
  2. Angebote und/oder Offerten können nur schriftlich (auch elektronisch) angenommen werden. Surlinio ist gleichwohl zur mündlichen Abnahme berechtigt akzeptiere es, als wäre es schriftlich geschehen.
  3. In dem Moment, in dem Surlinio eine Auftragsbestätigung von der anderen Partei erhält, kommt ein Vertrag zwischen den Parteien zustande oder in dem Moment, in dem Surlinio tatsächlich mit der Umsetzung beginnt.
  4. Die Vereinbarung ersetzt und ersetzt alle vorherigen Vorschläge, Korrespondenzen, Vereinbarungen oder sonstigen Mitteilungen, ob schriftlich oder mündlich.

Ausführungsvereinbarung

  1. Die Vereinbarung wird von Surlinio nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen an gute Verarbeitung ausgeführt. Die Anwendung der Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Surlinio bestimmt die Art und Weise, in der und durch welche Person(en) der Auftrag ausgeführt wird. Surlinio ist berechtigt, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

Änderungen und zusätzliche Arbeiten

  1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen, wird Surlinio die Gegenpartei so schnell wie möglich darüber informieren. Die Parteien werden dann rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache Änderungen am Abkommen vornehmen.
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert/ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung davon betroffen sein. Surlinio wird die Gegenpartei so schnell wie möglich darüber informieren.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle, quantitative und/oder qualitative Folgen haben wird, wird Surlinio die Gegenpartei im Voraus darüber informieren.
  4. Wenn ein fester Tarif oder Festpreis vereinbart wurde, wird Surlinio angeben, inwieweit die Änderung/Ergänzung des Vertrags den Tarif/Preis beeinflusst. Surlinio wird - soweit möglich - versuchen, vorab ein Angebot zu erstellen.
  5. Surlinio kann keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung/Hinzufügung das Ergebnis von Umständen ist, die Surlinio zuzurechnen sind.
  6. Änderungen der ursprünglich geschlossenen Vereinbarung zwischen den Parteien gelten erst ab dem Zeitpunkt, an dem diese Änderungen von beiden Parteien durch eine zusätzliche oder geänderte Vereinbarung akzeptiert wurden.

Verpflichtungen der Gegenpartei

  1. Die Gegenpartei stellt sicher, dass alle Daten, Anweisungen, Materialien und/oder Geräte, von denen Surlinio angibt, dass sie notwendig sind oder von denen die Gegenpartei vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, rechtzeitig verfügbar sind. Die Gegenpartei muss Surlinio auch Zugang und alle Befugnisse und Autorisierungen gewähren, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
  2. Die Gegenpartei ist verantwortlich für (die Nutzung) der Ausrüstung und Software in ihrer Organisation sowie für die Kontroll- und Sicherheitsverfahren und ein angemessenes Systemmanagement.
  3. Falls vereinbart wurde, dass die Gegenpartei Software, Materialien oder Daten auf Informationsträgern zur Verfügung stellt, müssen diese die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Spezifikationen erfüllen.
  4. Surlinio haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, weil sich Surlinio auf falsche und/oder unvollständige Informationen der anderen Partei verlassen hat, es sei denn, diese Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit hätte Surlinio bekannt sein müssen.
  5. Wenn die von der Gegenpartei bereitgestellten Materialien durch geistiges Eigentum geschützt sind, garantiert die Gegenpartei, dass sie über die erforderlichen Lizenzen verfügt.
  6. Die Gegenpartei muss ein Verhalten unterlassen, das es Surlinio unmöglich macht, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.
  7. Wenn Arbeiten von Surlinio oder von Surlinio beauftragten Dritten im Zusammenhang mit dem Auftrag am Standort der anderen Partei oder an einem von der anderen Partei bestimmten Ort durchgeführt werden, stellt die andere Partei die angemessenerweise erforderlichen Einrichtungen kostenlos zur Verfügung.
  8. Falls die Gegenpartei ihre Verpflichtungen gemäß diesem Artikel nicht erfüllt hat, hat Surlinio das Recht, die Vertragserfüllung auszusetzen und/oder die aus der Verzögerung resultierenden Mehrkosten gemäß dem üblichen Preis oder Tarif in Rechnung zu stellen an die Gegenpartei im Kontong.

Geräteinstallation

  1. Wenn vereinbart, wird Surlinio die Ausrüstung installieren oder installieren lassen.
  2. In allen Fällen stellt die Gegenpartei vor Lieferung der Ausrüstung einen geeigneten Installationsort mit allen erforderlichen Einrichtungen, wie Verkabelung und Telekommunikationseinrichtungen, zur Verfügung. Auf Wunsch unterbreitet Surlinio der Gegenpartei ein Angebot bezüglich des Baus dieser Einrichtungen.
  3. Die Gegenpartei gewährt Surlinio Zugang zum Installationsort für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten.

Hostinganbieter

  1. Surlinio hat kein eigenes Hosting zur Verfügung. Surlinio beauftragt einen Drittanbieter mit dem Hosting. Surlinio tritt hier als Reseller auf.
  2. Garantie bezüglich des Hostings erfolgt durch den Hosting-Provider. Surlinio übernimmt keine Garantie bezüglich des Hostings.
  3. Surlinio ist in keiner Weise haftbar und verantwortlich für Schäden, die durch Mängel der von Surlinio beauftragten Dritten verursacht werden.
  4. Surlinio haftet niemals für Schäden, die durch Ausfall, Fehlfunktionen, Deaktivierung, Datenverlust beim Hosting-Provider und von Surlinio eingeschalteten Dritten entstehen, unabhängig von der Ursache.

Inhalt

  1. Surlinio ist nicht verantwortlich für den Inhalt und die Informationen der Website, der Anwendung oder anderer Materialien und/oder Konten der Gegenpartei.
  2. Surlinio hat das Recht, die Website, Anwendung oder andere Materialien und/oder Konten zu sperren und/oder zu entfernen, wenn der Inhalt:
    1. einen gewalttätigen Charakter hat oder sich auf einen Ort mit gewalttätigem Inhalt bezieht;
    2. diskriminiert;
    3. anstiftet, durchführt, fördert oder fördert illegale Aktivitäten;
    4. gesetzeswidrig ist;
    5. wurde oder wird gehackt.
  3. Surlinio haftet niemals für Schäden, weil die Website, Anwendung oder andere Materialien und/oder Konten der Gegenpartei rechtswidrige Inhalte enthielten, es sei denn, Surlinio war sich dieser Inhalte bewusst.

Malware und/oder Viren

  1. Die Gegenpartei platziert keine Malware und/oder Viren auf ihrer Website, Anwendung oder anderen Materialien und/oder Konten, die Schaden anrichten könnten.
  2. Wenn die Gegenpartei Malware und/oder Viren auf ihrer Website, Anwendung oder anderen Materialien und/oder Konten platziert hat, werden die Malware und/oder Viren unverzüglich entfernt.
  3. Wenn es wiederholt vorkommt, dass die Gegenpartei absichtlich Malware und/oder Viren auf ihrer Website, Anwendung oder anderen Materialien und/oder Konten platziert, hat Surlinio das Recht, die Vereinbarung zu kündigen und alles mit der Malware und/oder dem Virus zu tun . deaktivieren.

Registrierung des Domainnamens

  1. Die anwendbaren Regeln und Verfahren der zuständigen Registrierungsbehörden gelten für die Beantragung und Nutzung des Domainnamens der Gegenpartei. Für die Beantragung des Domainnamens sind die Registrierungsstellen zuständig. Surlinio ist nicht dafür verantwortlich, der Anfrage nach einem Domainnamen nachzukommen.
  2. Die Domainregistrierung erfolgt im Namen und unter der Verantwortung der Gegenpartei.
  3. Die Domainregistrierung erfolgt pro Kalenderjahr und kann nicht geändert werden. Die Änderung der Domainregistrierung gilt als neue Domainregistrierung.
  4. Surlinio ist niemals haftbar und verantwortlich für Schäden, die sich aus dem Inhalt und der Nutzung der Domain und des Domainnamens ergeben.

Risikoübergang

  1. Die Produkte, die Gegenstand der Vereinbarung sind, gehen bis zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Produkte für die Gegenpartei als Unternehmen auf Kosten und Gefahr von Surlinio.
  2. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung von Produkten, die Gegenstand des Vertrags sind, geht zu dem Zeitpunkt auf die Gegenpartei als Unternehmen über auf Produkten stehen der Gegenpartei oder einem von der Gegenpartei zu bestimmenden Dritten zur Verfügung.

Preise

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verstehen sich die von Surlinio angegebenen Preise und Tarife immer ohne Mehrwertsteuer.
  2. Die Preise und Tarife verstehen sich zuzüglich Versand-, Reise-, Übernachtungs- und sonstiger Spesen, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Wenn kein Tarif ausdrücklich vereinbart wurde, wird der Tarif auf der Grundlage der tatsächlich aufgewendeten Stunden und der üblichen Tarife von Surlinio festgelegt.
  4. Surlinio wird der Gegenpartei rechtzeitig vor Vertragsabschluss eine Aufstellung aller zusätzlichen Kosten zukommen lassen oder Informationen liefern, auf deren Grundlage diese Kosten an die Gegenpartei weitergegeben werden können.
  5. Vereinbart Surlinio bei Vertragsschluss einen Festpreis oder eine feste Rate, so ist Surlinio berechtigt, diesen zu erhöhen, auch wenn der Preis oder die Rate ursprünglich nicht unter Vorbehalt angegeben wurde.
  6. Falls Surlinio beabsichtigt, den Preis oder Tarif zu ändern, wird es die Gegenpartei so schnell wie möglich darüber informieren.
  7. Wenn die Preis- oder Tariferhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss erfolgt, kann die Gegenpartei den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung auflösen, es sei denn:
    1. die Erhöhung ergibt sich aus einer Befugnis oder Verpflichtung, die Surlinio nach dem Gesetz zusteht;
    2. die Erhöhung durch eine Erhöhung der Rohstoffpreise, Steuern, Produktionskosten, Wechselkurse, Löhne usw. oder aus anderen Gründen verursacht wird, die bei Abschluss des Vertrags vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren;
    3. Surlinio ist immer noch bereit, die Vereinbarung auf der Grundlage dessen zu erfüllen, was ursprünglich vereinbart wurde; oder
    4. Es wird vereinbart, dass die Leistung länger als drei Monate nach Vertragsschluss durchgeführt wird.

Verpflichtungen der anderen Partei

  1. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf ein von Surlinio angegebenes Bankkonto, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Surlinio sendet eine Rechnung über die von der Gegenpartei geschuldeten Beträge. Das Zahlungsziel jeder Rechnung beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben oder anderweitig vereinbart.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.
  4. Hosting und Domainregistrierung müssen immer für ein Jahr im Voraus bezahlt werden.
  5. Die Rechnung für die Registrierung des Domainnamens muss vor der Registrierung des Domainnamens bezahlt werden.
  6. Einwände gegen den Rechnungsbetrag setzen die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus.
  7. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, einen fälligen Betrag von einer von ihr erhobenen Gegenforderung abzuziehen.
  8. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung gerät die Gegenpartei von Rechts wegen ohne Inverzugsetzung in Verzug. Die Gegenpartei schuldet dann die gesetzlichen Handelszinsen ab Fälligkeit der Zahlung bis zum Tag der vollständigen Zahlung, wobei die Zinsen für einen Teil des Monats für einen ganzen Monat berechnet werden.
  9. Eine von der Gegenpartei geleistete Zahlung wird zunächst von allen geschuldeten Zinsen und Kosten und zuletzt von den am längsten ausstehenden fälligen und zahlbaren Rechnungen abgezogen, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung auf spätere Rechnungen bezieht.
  10. Wenn die Gegenpartei in Verzug ist oder mit der (zeitgerechten) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug ist, trägt die Gegenpartei alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Einholung einer Zahlung entstehen.
  11. Im Hinblick auf die außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten hat Surlinio Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 15 % der ausstehenden Gesamtsumme mit einem Mindestbetrag von 200 € für jede nicht ganz oder teilweise bezahlte Rechnung.
  12. Im Falle von Konkurs, Zahlungseinstellung, Liquidation, vollständiger Vermögenspfändung, Tod oder Zwangsverwaltung sind die Ansprüche von Surlinio und die Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber Surlinio sofort fällig und zahlbar.
  13. Alle angemessenen Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls von der Gegenpartei getragen.

Eigentumsvorbehalt

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  1. Das Eigentum an den von Surlinio an die Gegenpartei gelieferten Produkten geht erst dann auf die Gegenpartei über, wenn sie alles ordnungsgemäß erfüllt und bezahlt hat, was sie auf der Grundlage der gesamten Vertragslaufzeit schuldet.
  2. Der fällige Betrag umfasst auch die Erstattung aller Kosten und Zinsen (einschließlich früherer und späterer Lieferungen) sowie Schadensersatzansprüche wegen Leistungsmängeln.
  3. Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf die Gegenpartei das, was unter den Eigentumsvorbehalt fällt, nicht weiterverkaufen, verpfänden oder auf andere Weise belasten, außer im Rahmen der normalen Abwicklung Geschäft.

Anzeigen

  1. Die Gegenpartei muss das gelieferte Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung, aber in jedem Fall innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, prüfen, ob das gelieferte Produkt dem Vertrag entspricht oder zumindest die Anforderungen erfüllt, die für es im normalen Handel gelten.< /li>
  2. Die Gegenpartei muss die Dienstleistung zum Zeitpunkt der Erbringung, aber auf jeden Fall innerhalb von 7 Tagen nach der Erbringung prüfen, um festzustellen, ob die erbrachte Dienstleistung der Vereinbarung entspricht.
  3. Erkennbare Mängel und Mängel müssen Surlinio innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung des Produkts schriftlich gemeldet werden. Das defekte Produkt muss zusammen mit dem Kaufbeleg zurückgesendet werden, es sei denn, dies ist unmöglich oder unangemessen belastend.
  4. Reklamationen müssen Surlinio innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung schriftlich gemeldet werden.
  5. Unsichtbare Mängel und Mängel an einem Produkt müssen Surlinio innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung gemeldet werden. Das defekte Produkt muss zusammen mit dem Kaufbeleg zurückgesendet werden, es sei denn, dies ist unmöglich oder unangemessen belastend.
  6. Das Recht auf (teilweise) Rückerstattung des Preises, Reparatur oder Ersatz oder Schadensersatz erlischt, wenn Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist gemeldet werden, es sei denn, die Art des Produkts und/oder der Dienstleistung oder die Umstände des Falles sind längerfristig.

Garantien

  1. Surlinio garantiert, dass die gelieferten Produkte der Vereinbarung entsprechen. Surlinio garantiert auch, dass die gelieferten Produkte den üblichen Anforderungen und Standards entsprechen, die vernünftigerweise an sie gestellt werden können, und dass die Produkte diejenigen Eigenschaften haben, die unter Berücksichtigung aller Umstände für eine normale Verwendung erforderlich sind.
  2. Surlinio garantiert, dass die erbrachten Dienstleistungen der Vereinbarung entsprechen und mit guter Verarbeitung und unter Verwendung solider Materialien ausgeführt werden.
  3. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Garantie gilt für die Nutzung innerhalb und außerhalb der Niederlande.
  4. Wenn das gelieferte Produkt von einem Dritten hergestellt wurde, gilt die Garantie dieses Dritten, sofern nicht anders angegeben.
  5. Wenn das gelieferte Produkt und/oder die erbrachte Dienstleistung nicht der Garantie entsprechen, wird Surlinio innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem die Gegenpartei dies gemeldet hat, einen kostenlosen Ersatz oder eine kostenlose Reparatur vornehmen.
  6. Wenn die Garantiezeit abgelaufen ist, werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz (einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten) von der Gegenpartei getragen.
  7. Jede Form der Gewährleistung erlischt, wenn ein Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Sorgfalt entstanden ist oder auf Änderungen zurückzuführen ist, die von der Gegenpartei oder Dritten an der gelieferten Ware vorgenommen wurden. Surlinio übernimmt auch keine Garantie für Schäden, die aus diesen Mängeln resultieren.
  8. Die Gewährleistung erlischt auch, wenn der Mangel durch Umstände verursacht wird oder das Ergebnis von Umständen ist, die außerhalb der Kontrolle von Surlinio liegen. Zu diesen Umständen gehören Wetterbedingungen.

Lieferzeit

  1. Wenn für die Lieferung eine Frist vereinbart oder angegeben wurde, ist diese Frist nur ein Hinweis und kann niemals als strenge Frist angesehen werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  2. Surlinio haftet nicht für nachteilige Folgen für die Gegenpartei aufgrund von Lieferfristüberschreitungen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Surlinio vor.
  3. Wenn Surlinio Daten, Materialien oder Anweisungen von der Gegenpartei benötigt, die für die Lieferung erforderlich sind, beginnt die Lieferzeit, nachdem die Gegenpartei diese Surlinio zur Verfügung gestellt hat.
  4. Im Hinblick auf vereinbarte Lieferfristen kommt Surlinio nach deren Ablauf nicht von Rechts wegen in Verzug. Hierfür ist immer eine weitere schriftliche Inverzugsetzung erforderlich, wobei Surlinio eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingeräumt wird.
  5. Eine Inverzugsetzung ist nicht erforderlich, wenn die Lieferung dauerhaft unmöglich geworden ist oder wenn sich anderweitig herausgestellt hat, dass Surlinio seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen wird. Wenn Surlinio nicht innerhalb dieser Frist liefert, hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag gemäß Artikel 265, Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs aufzulösen.

Wartung

  1. Nach Lieferung und Abnahme durch die Gegenpartei und nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kann die Gegenpartei einen Wartungs- und/oder Hostingvertrag abschließen. Surlinio verwendet hierfür gesonderte Preise und/oder Tarife.
  2. Sowohl die Gegenpartei als auch Surlinio haben das Recht, den Wartungs- und/oder Hostingvertrag zu kündigen. Der Wartungs- und/oder Hostingvertrag kann jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden.
  3. Die Kosten im Zusammenhang mit einer solchen Vereinbarung sind immer für ein Jahr im Voraus zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.

Höhere Gewalt und unvorhergesehene Umstände

  1. Ein Mangel kann Surlinio oder der Gegenpartei nicht zugeschrieben werden, da der Mangel nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und auch nicht nach Gesetz, Rechtsakt oder allgemein anerkannten Ansichten zu ihren Lasten geht. In diesem Fall sind die Parteien auch nicht verpflichtet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.
  2. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man unter höherer Gewalt, zusätzlich zu dem, was in diesem Bereich in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhergesehen, auf die Surlinio keinen Einfluss ausüben kann und als a infolge dessen Surlinio seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
  3. Unter höherer Gewalt von Surlinio versteht man in jedem Fall:
    1. Streiks;
    2. Verkehrsstörungen;
    3. staatliche Maßnahmen, die Surlinio daran hindern, seinen Verpflichtungen rechtzeitig oder ordnungsgemäß nachzukommen;
    4. Unruhen, Unruhen, Krieg;
    5. Verkehrsbehinderungen;
    6. Arbeitskräftemangel;
    7. extreme Wetterbedingungen;
    8. Feuer;
    9. Einfuhr-, Ausfuhr- und/oder Durchfuhrverbote; und/oder
    10. jeder Umstand, der den normalen Geschäftsablauf behindert, wodurch Surlinio vernünftigerweise nicht von der Gegenpartei verlangen kann, die Vereinbarung einzuhalten.

Auflösungsvereinbarung

  1. Die Parteien können die Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen kündigen.
  2. Die Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten vorzeitig schriftlich kündigen, jedoch erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit.
  3. Die Parteien können die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn:
    1. Antrag oder Gewährung von Zahlungsaufschub an die andere Partei;
    2. Konkursantrag oder Konkurserklärung der anderen Partei; oder
    3. Liquidation der anderen Partei oder nicht vorübergehende Einstellung der Geschäftstätigkeit der anderen Partei.
  4. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von Surlinio gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar. Wenn Surlinio die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält er seine Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag. Surlinio behält sich immer das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.

Haftung

  1. Surlinio haftet nur für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Surlinio verursacht wurden, und nicht über den Betrag hinaus, den der Versicherer Surlinio zahlt, oder bis zum Rechnungsbetrag oder einem Betrag von 500 €, wenn der Rechnungsbetrag höher als 500 € ist.
  2. Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden:
    1. angemessene Kosten zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;
    2. angemessene Kosten, die entstehen, damit die fehlerhafte Leistung von Surlinio dem Vertrag entspricht, sofern diese Surlinio zuzurechnen sind; oder
    3. angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
  3. Surlinio haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangenen Einsparungen, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechung, Schäden infolge unzureichender Mitwirkung und/oder Information durch die Gegenpartei, Schäden aufgrund von Informationen, die Surlinio ohne Verpflichtung oder Beratung zur Verfügung stellt, deren Inhalt nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrages sind, und alle Schäden, die nicht unter direkte Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen.
  4. Surlinio haftet niemals für Fehler in dem von der anderen Partei bereitgestellten Material oder für Missverständnisse oder Fehler in Bezug auf die Umsetzung der Vereinbarung, wenn diese durch Handlungen der anderen Partei verursacht werden, wie z. B. nicht rechtzeitige oder unvollständige Bereitstellung , solide und klare Daten/Materialien.
  5. Surlinio haftet niemals für Fehler, wenn die Gegenpartei ihre Zustimmung zu einem früheren Zeitpunkt erteilt hat oder ihr die Möglichkeit gegeben wurde, eine Inspektion durchzuführen, und angegeben hat, dass sie keine Notwendigkeit für eine solche Inspektion hat.
  6. Die in diesem Artikel festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Dritten, die von Surlinio für die Umsetzung des Vertrags eingeschaltet wurden, und Surlinio haftet niemals für Schäden, die durch Mängel dieser eingeschalteten Dritten verursacht werden.
  7. Surlinio haftet nicht für Beschädigung oder Zerstörung von Dokumenten während des Transports oder während des Versands per Post, unabhängig davon, ob der Transport oder Versand durch oder im Auftrag von Surlinio, der Gegenpartei oder Dritten erfolgt.

Schadensersatz

  1. Die Gegenpartei stellt Surlinio, soweit gesetzlich zulässig, von der Haftung gegenüber einem oder mehreren Dritten frei, die sich aus der Vertragserfüllung ergibt und/oder damit zusammenhängt, unabhängig davon, ob der Schaden verursacht wurde durch Surlinio oder durch seine Hilfspersonen. o)n(s), Hilfsgegenstände oder gelieferte Produkte oder Dienstleistungen verursacht oder zugefügt wurden.
  2. Darüber hinaus stellt die Gegenpartei Surlinio, soweit gesetzlich zulässig, von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte dieser Dritten frei.
  3. Die Gegenpartei ist stets verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Schaden zu begrenzen.

Geistiges Eigentum

  1. Alle geistigen Eigentumsrechte an allen Produkten, Materialien, Analysen, Entwürfen, Skizzen, Software, Ausrüstung, Dokumentation, Beratung, Berichten, (elektronischen) Informationen und vorbereitendem Material davon (zusammen das „IE-Material“) sind alleiniges Eigentum von Surlinio oder seinen Lizenzgebern.
  2. Die Gegenpartei erwirbt nur Rechte und Befugnisse in Bezug auf das IP-Material, die sich aus der Vereinbarung ergeben und/oder die ausdrücklich schriftlich gewährt werden.
  3. Die Gegenpartei ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und verpflichtet, das bereitgestellte IP-Material vertraulich zu behandeln, da dieses vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse von Sur enthält die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält er seine Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag. Surlinio behält sich immer das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.

Haftung

  1. Surlinio haftet nur für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Surlinio verursacht wurden, und nicht über den Betrag hinaus, den der Versicherer Surlinio zahlt, oder bis zum Rechnungsbetrag oder einem Betrag von 500 €, wenn der Rechnungsbetrag höher als 500 € ist.
  2. Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden:
    1. angemessene Kosten zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;
    2. angemessene Kosten, die entstehen, damit die fehlerhafte Leistung von Surlinio dem Vertrag entspricht, sofern diese Surlinio zuzurechnen sind; oder
    3. angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
  3. Surlinio haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangenen Einsparungen, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechung, Schäden infolge unzureichender Mitwirkung und/oder Information durch die Gegenpartei, Schäden aufgrund von Informationen, die Surlinio ohne Verpflichtung oder Beratung zur Verfügung stellt, deren Inhalt nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrages sind, und alle Schäden, die nicht unter direkte Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen.
  4. Surlinio haftet niemals für Fehler in dem von der anderen Partei bereitgestellten Material oder für Missverständnisse oder Fehler in Bezug auf die Umsetzung der Vereinbarung, wenn diese durch Handlungen der anderen Partei verursacht werden, wie z. B. nicht rechtzeitige oder unvollständige Bereitstellung , solide und klare Daten/Materialien.
  5. Surlinio haftet niemals für Fehler, wenn die Gegenpartei ihre Zustimmung zu einem früheren Zeitpunkt erteilt hat oder ihr die Möglichkeit gegeben wurde, eine Inspektion durchzuführen, und angegeben hat, dass sie keine Notwendigkeit für eine solche Inspektion hat.
  6. Die in diesem Artikel festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Dritten, die von Surlinio für die Umsetzung des Vertrags eingeschaltet wurden, und Surlinio haftet niemals für Schäden, die durch Mängel dieser eingeschalteten Dritten verursacht werden.
  7. Surlinio haftet nicht für Beschädigung oder Zerstörung von Dokumenten während des Transports oder während des Versands per Post, unabhängig davon, ob der Transport oder Versand durch oder im Auftrag von Surlinio, der Gegenpartei oder Dritten erfolgt.

Schadensersatz

  1. Die Gegenpartei stellt Surlinio, soweit gesetzlich zulässig, von der Haftung gegenüber einem oder mehreren Dritten frei, die sich aus der Vertragserfüllung ergibt und/oder damit zusammenhängt, unabhängig davon, ob der Schaden verursacht wurde durch Surlinio oder durch seine Hilfspersonen. o)n(s), Hilfsgegenstände oder gelieferte Produkte oder Dienstleistungen verursacht oder zugefügt wurden.
  2. Darüber hinaus stellt die Gegenpartei Surlinio, soweit gesetzlich zulässig, von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte dieser Dritten frei.
  3. Die Gegenpartei ist stets verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Schaden zu begrenzen.

Geistiges Eigentum

  1. Alle geistigen Eigentumsrechte an allen Produkten, Materialien, Analysen, Entwürfen, Skizzen, Software, Ausrüstung, Dokumentation, Beratung, Berichten, (elektronischen) Informationen und vorbereitendem Material davon (zusammen das „IE-Material“) sind alleiniges Eigentum von Surlinio oder seinen Lizenzgebern.
  2. Die Gegenpartei erwirbt nur Rechte und Befugnisse in Bezug auf das IP-Material, die sich aus der Vereinbarung ergeben und/oder die ausdrücklich schriftlich gewährt werden.
  3. Die Gegenpartei ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und verpflichtet, das bereitgestellte IP-Material vertraulich zu behandeln, da dieses vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse von Surlinio enthält oder seine Lizenzgeber.
  4. Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, erworbene Rechte oder Befugnisse in Bezug auf das IP-Material ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Surlinio an Dritte zu übertragen.
  5. Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, Hinweise auf geistige Eigentumsrechte wie Urheberrechte, Markenrechte oder Handelsnamen aus dem IP-Material zu entfernen oder zu ändern, sofern nicht anders vereinbart.
  6. Surlinio ist berechtigt, technische Maßnahmen zum Schutz des IP-Materials zu ergreifen. Wenn Surlinio das IP-Material durch technischen Schutz gesichert hat, ist es der Gegenpartei nicht gestattet, diesen Schutz zu entfernen oder zu umgehen.
  7. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verwendung oder Offenlegung des IP-Materials durch die Gegenpartei, die außerhalb des Geltungsbereichs der Vereinbarung oder der gewährten Rechte und Befugnisse liegt, wird als Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Surlinio angesehen.
  8. Die Gegenpartei zahlt Surlinio eine sofort fällige und zahlbare Geldbuße in Höhe von 50.000 € pro Verletzungshandlung, die keiner gerichtlichen Milderung unterliegt, unbeschadet des Rechts von Surlinio, eine Entschädigung für seinen durch die Verletzung verursachten Schaden zu erhalten oder zu erhalten andere rechtliche Maßnahmen ergreifen, um die Zuwiderhandlung zu beenden.
  9. Es liegt keine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten vor, wenn die Gegenpartei eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Surlinio für die Verwertung, Vervielfältigung, Verwendung oder Veröffentlichung des IP-Materials erhalten hat, die nicht in den Geltungsbereich der Vereinbarung oder der gewährten Rechte und Befugnisse fällt.
  10. Surlinio stellt Sicherungskopien von E-Mails, Websites und Datenbanken sicher, sofern auf den Websites von Surlinio nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben und/oder etwas anderes vereinbart wurde. Surlinio übernimmt jedoch keine Verantwortung für Datenverlust und daraus resultierende Schäden. Die Sicherungskopien dienen jedoch Ihrer eigenen Aufbewahrung. Die Gegenpartei muss auch selbst für wichtige Informationen garantieren.
  11. Das gesamte IP-Material, das von Surlinio für die Umsetzung der Vereinbarung entwickelt wurde, kann von Surlinio für eigene Werbezwecke verwendet werden, sofern nichts anderes mit der Gegenpartei vereinbart wurde.

Datenschutz

  1. Surlinio respektiert die Privatsphäre der anderen Partei. Surlinio behandelt und verarbeitet alle ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Gesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Die Gegenpartei stimmt dieser Verarbeitung zu. Surlinio wendet angemessene Sicherheitsmaßnahmen an, um die personenbezogenen Daten der Gegenpartei zu schützen.
  2. Surlinio verwendet die personenbezogenen Daten der Gegenpartei ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung oder der Bearbeitung einer Beschwerde.
  3. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Surlinio-Website.

Ablauffrist

Für alle Ansprüche und/oder Befugnisse, die die Gegenpartei gegen Surlinio und/oder gegen von Surlinio beauftragte Dritte hat, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen, ab dem Zeitpunkt, an dem ein Ereignis eintritt die dazu führt, dass die Gegenpartei diese Rechte und/oder Befugnisse gegen Surlinio und/oder von Surlinio beauftragte Dritte einsetzen kann.

Übertragung

  1. Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen, ohne die schriftliche Zustimmung von Surlinio eingeholt zu haben.
  2. Surlinio ist berechtigt, diese Erlaubnis an Bedingungen zu knüpfen.

Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vereinbarung, die ausdrücklich oder ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, nach Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft zu bleiben, bleiben auch danach in Kraft und sind weiterhin für beide Parteien bindend.

Andere

  1. Alle Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich vereinbart werden. Aus solchen Abweichungen können keine Rechte im Hinblick auf später eingegangene Rechtsverhältnisse hergeleitet werden.
  2. Vorbehaltlich gegenteiliger Beweise dienen die Aufzeichnungen von Surlinio als Beweis für die Anfragen der Gegenpartei. Die andere Partei erkennt an, dass elektronische Kommunikation als Beweismittel dienen kann.
  3. Wenn und soweit eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags für nichtig erklärt oder aufgehoben wird, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags in vollem Umfang in Kraft. Surlinio wird dann anstelle der ungültigen/aufgehobenen Bestimmung eine neue Bestimmung erlassen, wobei der Sinn der ungültigen/aufgehobenen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt wird.
  4. Als Erfüllungsort des Vertrages gilt der Ort, an dem sich Surlinio befindet.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Alle Vereinbarungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle außervertraglichen Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben, unterliegen in jeder Hinsicht niederländischem Recht.
  2. Alle Streitigkeiten zwischen Surlinio und der Gegenpartei, die sich aus einem Vertrag und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder daraus resultierenden Verträgen ergeben können, werden in erster Instanz vom zuständigen Gericht des Bezirks beigelegt Gericht Den Haag. .

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